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IMPRESSUM

Alexandra Emmerich
Photobomb

Panoramaweg 32
71642 Ludwigsburg

Telefon: 071416851608
E-Mail: info@photobomb.rocks

 

Hinweis gemäß Online-Streitbeilegungs-Verordnung

Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: info@photobomb.rocks

Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer.


 

Rechtliche Hinweise

§ 1 Warnhinweis zu Inhalten
Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Allein durch den Aufruf der kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande, insoweit fehlt es am Rechtsbindungswillen des Anbieters.

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§ 3 Urheber- und Leistungsschutzrechte
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§ 4 Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Quelle: Impressum Muster von JuraForum.de

AGB's

§ 1 Allgemeines:

1. Der Vertrag gilt für die Miete eines Foto-Wohnwagens sowie dem im bestätigten Angebot aufgeführten Zubehör (nachfolgend auch Mietgegenstand genannt). Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen Photobomb / Alexandra und René Emmerich, Panoramaweg 32, 71642 Ludwigsburg (nachfolgend Vermieter genannt) und dem im Angebot genannten Mieter.

2. Dieser Vertrag wird dem Mieter bei Angebotslegung per E-Mail übermittelt oder persönlich übergeben. Spätestens mit der Entgegennahme des Mietgegenstandes durch den Mieter gilt dieser als angenommen. Abweichungen sind nur in Schriftform wirksam.

 

§ 2 Leistungsumfang:

1. Der Vermieter vermietet einen Foto-Wohnwagen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Hochzeiten, Geburtstage oder Firmenfeiern.

2. Art und Umfang des vermieteten Foto-Wohnwagens und des Zubehörs sowie Mietdauer, Veranstaltungsort, Höhe der Miete sowie Vereinbarungen zur Lieferung, Betreuung und Abholung sind aus dem Auftrag bzw. vom Mieter bestätigten Angebot ersichtlich.

 

§ 3 Mietbedingungen:

 1. Der Mieter ist berechtigt, bis 21 Tage vor Mietbeginn kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Sollten jedoch bereits Arbeitsschritte, die zur Vertragserfüllung beitragen, vorgenommen worden sein, werden diese in Rechnung gestellt. Der Rücktritt ist schriftlich dem Vermieter bekannt zu geben und gilt nur nach schriftlicher Rückbestätigung durch den Vermieter. Erfolgt der Rücktritt weniger als 21 Werktage vor Mietbeginn, hat der Mieter 50% des vereinbarten Gesamtpreises als Ausfallentschädigung zu bezahlen.

2. Der Mieter haftet für eine eventuelle Verbreitung der Fotoerzeugnisse, die im vom Mieter gebuchten Mietzeitraum zustande kommen. Der Vermieter ist von der Haftung befreit.

3. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht verschuldete Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, überdurchschnittliche Verkehrsbehinderung, technisches Versagen, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die im Angebot genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen. Diese können von der Größe oder Farbe abweichen.

5. Die Mietzeit beginnt und endet nach Vereinbarung. Auf- und Abbau wird nicht berechnet.

6. Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Beendigung der vertraglich vereinbarten Mietzeit durch den Mieter bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.

7. Sollte es einen technischen Defekt im Betrieb geben, bemüht sich der Vermieter diesen schnellstmöglich zu beheben oder für Ersatz (falls vorhanden) zu sorgen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, gibt es keinen Anspruch auf Minderung. Hat der Mieter die Mietsache eigenmächtig bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Ansonsten ist der Vermieter verpflichtet, die vom Mieter bei Übergabe unverzüglich gerügten Mängel zu beseitigen bzw. defekte Geräte durch Funktionsgleiche zu ersetzen.

8. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung des Mietgegenstandes und des Equipments. Insbesondere, verpflichtet er sich dazu, den Mietgegenstand vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung während des Gebrauches Sorge zu tragen. Keine Mitbenutzung durch andere Geräte oder Generatoren.

9. Der Mietgegenstand darf nach Genehmigung des Vermieters während des Mietzeitraums innerhalb und ausserhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden. Die Standfläche wird im Vorfeld zwischen Mieter und Vermieter festgelegt und darf während des Mietzeitraums nicht durch den Mieter eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Vermieter geändert werden.

10. Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht erlaubt.

11. Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, Einstellungen an dem Mietgegenstand zu verändern. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software. Die an den Mietgegenständen angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.

12. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem Mietgegenstand und Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens des Mietgegenstandes in Gänze oder zum Teil hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollten dadurch bedingt nachfolgende Vermietungen des Mietgegenstandes storniert werden müssen (z.B. weil der Mietgegenstand zum Mietbeginn des nachfolgenden Mietvertrages noch nicht wieder voll funktionstüchtig ist) hat der Mieter auch den hierdurch entstandenen Schaden auszugleichen. Dem Mieter wird vom Vermieter eine Rechnung über die Kosten der Behebung der Schäden gestellt. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind. Sollte der Mietgegenstand oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.

13. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.

14.Die Mietgegenstände sind vollzählig, voll funktionstüchtig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurückgebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände.

15. Der Vermieter stellt dem Mieter nach Rückgabe des Mietgegenstandes eine Rechnung aus. Der Mietpreis ist im Angebot bzw. bestätigten Auftrag ersichtlich. Eventuell anfallende Zusatzkosten (Schadenersatz, verspätete Rückgabe, etc.) sind in der Rechnung angeführt. Der Mieter verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag ohne Abzüge innerhalb von 14 Werktagen auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

 

§ 4 Datenschutz und Haftungsausschluss:

1. Die auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.

2. Die während des Mietverhältnisses mit Hilfe des Foto-Wohnwagens entstehenden Fotos werden direkt auf einem Speichermedium aufgezeichnet. Nach Rückgabe der Mietsache werden die entstandenen gespeicherten Fotos innerhalb von 24 Stunden gelöscht.

3. Der Mieter verpflichtet sich, die während des Mietverhältnisses entstandenen Fotos nur im Rahmen der Veranstaltung zu benutzen, für die der Mietgegenstand angemietet wurde. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Fotos keine Rechte Dritter verletzt. Der Mieter haftet zu jeder Zeit allein für den Datenschutz sämtlicher, während des Mietzeitraumes entstandener Bilder. Der Vermieter übernimmt zu keiner Zeit eine Gewährleistung für den Datenschutz der Bilder.

4. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Nutzung entstehen.

5. Der Mieter ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten den Vermieter von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen den Vermieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die dem Vermieter oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen, aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen diese Allgemeinen Mietbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes.

 

§ 5 Sonstiges:

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Ludwigsburg. Es gilt deutsches Recht.

2. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.

3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

​4. Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher nicht ausgewiesen.

Ludwigsburg, April 2019

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